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Rufbereitschaftspauschale - Anzahl der zu vergütenden Tage bei mehrtägiger Rufbereitschaft - „angebrochene Tage Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Wü…

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2013 · Heft 9 · S. 499 bis 501

Dokument
145201
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2013
Jahrgang 27
Seiten
499 bis 501
Erschienen: 2013-09-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Der Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen bei den Nahverkehrsbetrieben im Land Brandenburg - Spartentarifvertrag Nahverkehr Brandenburg - (TV-N BRB) vom 27.6.2001 enthält in §11 Abs.3 Satz 1 bis Satz 3 eine mit §10 Abs. 3 TV-V identische Regelung. Weiter heißt es in einem mit * nach §11 Abs.3 Satz 3 TV-N BRB eingefügten Beispiel: „Beginnt eine Wochenendrufbereitschaft am Freitag um 15.00 Uhr und endet am Montag um 7.00 Uhr, so erhält der Arbeitnehmer folgende Pauschalen: 2 Stundenentgelte für Freitag, je 4 Stundenentgelte für Samstag und Sonntag, keine Pauschale für Montag. Er erhält somit 10 Stunden…

Schlagworte

BEREITSCHAFTSDIENST TVÖD BADEN-WÜRTTEMBERG TARIFVERTRAG ARBEITNEHMER URTEIL HÖHE RECHTSPRECHUNG SPRACHE ES SCHREIBEN Zeitschrift für Tarifrecht München