CareLit Fachartikel
Urlaubsansprüche bei lang andauernder Krankheit Kein automatischer Verfall bei Ende des Übertragungszeitraums
Bährle, R. J.; · pt-Zeitschrift für Physiotherapeuten · 2013 · Heft 9 · S. 62 bis 63
Dokument
145213
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Allgemein verfallen Urlaubsansprüche, wenn sie bis zum 31. März des Folgejahres nicht verbraucht werden. Konnte ein Arbeitnehmer den Urlaub wegen Krankheit nicht nehmen, gelten aber eventuell andere Regelungen, die sich an neuen Urteilen des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs orientieren. Lesen Sie in diesem Beitrag mehr darüber.
Schlagworte
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KRANKHEIT
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