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Urlaubsansprüche bei lang andauernder Krankheit Kein automatischer Verfall bei Ende des Übertragungszeitraums

Bährle, R. J.; · pt-Zeitschrift für Physiotherapeuten · 2013 · Heft 9 · S. 62 bis 63

Dokument
145213
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
pt-Zeitschrift für Physiotherapeuten
Autor:innen
Bährle, R. J.;
Ausgabe
Heft 9 / 2013
Jahrgang 65
Seiten
62 bis 63
Erschienen: 2013-09-01 00:00:00
ISSN
1614-0397
DOI

Zusammenfassung

Allgemein verfallen Urlaubsansprüche, wenn sie bis zum 31. März des Folgejahres nicht verbraucht werden. Konnte ein Arbeitnehmer den Urlaub wegen Krankheit nicht nehmen, gelten aber eventuell andere Regelungen, die sich an neuen Urteilen des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs orientieren. Lesen Sie in diesem Beitrag mehr darüber.

Schlagworte

URLAUB KRANKHEIT ARBEITSUNFÄHIGKEIT ARBEITNEHMER RECHTSPRECHUNG RICHTLINIE LESEN HÖHE PHYSIOTHERAPEUTEN DEUTSCHLAND BÜCHER ENTSPANNUNG SPORT THERAPIE pt-Zeitschrift für Physiotherapeuten