CareLit Fachartikel
Missglückter Schnellschuss
Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2013 · Heft 1 · S. 58 bis 59
Dokument
145394
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gegen die Entscheidung [....] der Schlichtungsausschüsse nach Ab satz 4 ist der Sozialrechtsweg gegeben. Ein Vorverfahren findet nicht statt; die Klage hat keine aufschiebende Wirkung. Bei Klagen, mit denen nach der Durchführung einer Abrechnungsprüfung nach § 275 Absatz lc des Fünften Buches Sozialgesetzbuch eine streitig gebliebene Vergütung gefordert wird, ist vor der Klageerhebung das Schlichtungsverfahren nach Absatz 4 durchzuführen, wenn der Wert der Forderung 2.000 Euro nicht übersteigt.
Schlagworte
GESETZ
SOZIALGESETZBUCH
KRANKENVERSICHERUNG
ENTSCHEIDUNG
MDK
MEDIZIN
GESUNDHEIT
HÖHE
ZIELE
WISSEN
Health & Care Management
Bad Wörishofen