CareLit Fachartikel

Missglückter Schnellschuss

Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2013 · Heft 1 · S. 58 bis 59

Dokument
145394
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Health & Care Management, Bad Wörishofen
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 4
Seiten
58 bis 59
Erschienen: 2013-10-01 00:00:00
ISSN
2191-2432
DOI

Zusammenfassung

Gegen die Entscheidung [....] der Schlichtungsausschüsse nach Ab satz 4 ist der Sozialrechtsweg gegeben. Ein Vorverfahren findet nicht statt; die Klage hat keine aufschiebende Wirkung. Bei Klagen, mit denen nach der Durchführung einer Abrechnungsprüfung nach § 275 Absatz lc des Fünften Buches Sozialgesetzbuch eine streitig gebliebene Vergütung gefordert wird, ist vor der Klageerhebung das Schlichtungsverfahren nach Absatz 4 durchzuführen, wenn der Wert der Forderung 2.000 Euro nicht übersteigt.

Schlagworte

GESETZ SOZIALGESETZBUCH KRANKENVERSICHERUNG ENTSCHEIDUNG MDK MEDIZIN GESUNDHEIT HÖHE ZIELE WISSEN Health & Care Management Bad Wörishofen