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„Wer kann, der darf - Die ambulant spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V

Döber, K.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2013 · Heft 9 · S. 67 bis 70

Dokument
145419
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Döber, K.;
Ausgabe
Heft 9 / 2013
Jahrgang 16
Seiten
67 bis 70
Erschienen: 2013-09-01 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

Krankenhäuser stellen grundsätzlich die medizinische Behandlung und Pflege von Patienten im stationären Bereich sicher. Mit den §§ 115b ff. Sozialgesetzbuch V (SGB V) existieren einige Ausnahmen, die einem Krankenhaus oder dessen Ärzten unter bestimmten Voraussetzungen die Teilnahme an der ambulanten Versorgung erlauben. Die Entwicklung der „ambulant spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116b SGB V zeigt, wie brisant und notwendig neue Versorgungsstrukturen zur Vermeidung von Ressourcenverlusten an den Schnittstellen der ambulanten und stationären Versorgung sind. Mit der Verzahnung der bestehenden Sektoren ve…

Schlagworte

ZUSAMMENARBEIT THERAPIE VERGÜTUNG RICHTLINIE NORM KRANKENHAUS BERLIN KRANKENHÄUSER PATIENTEN HAND DIAGNOSTIK KRANKHEIT GESUNDHEIT BAUCHHÖHLE HERZINSUFFIZIENZ TUBERKULOSE