„Wer kann, der darf - Die ambulant spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V
Döber, K.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2013 · Heft 9 · S. 67 bis 70
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Krankenhäuser stellen grundsätzlich die medizinische Behandlung und Pflege von Patienten im stationären Bereich sicher. Mit den §§ 115b ff. Sozialgesetzbuch V (SGB V) existieren einige Ausnahmen, die einem Krankenhaus oder dessen Ärzten unter bestimmten Voraussetzungen die Teilnahme an der ambulanten Versorgung erlauben. Die Entwicklung der „ambulant spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116b SGB V zeigt, wie brisant und notwendig neue Versorgungsstrukturen zur Vermeidung von Ressourcenverlusten an den Schnittstellen der ambulanten und stationären Versorgung sind. Mit der Verzahnung der bestehenden Sektoren ve…