CareLit Fachartikel
Patientenrechtegesetz (PatRG) - Worauf müssen Ärzte und Pflegende künftig achten?
Korn, H.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2013 · Heft 9 · S. 71 bis 76
Dokument
145420
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 26. Februar 2013 ist das Patientenrechtegesetz (PatRG) in Kraft getreten. Ziel des vorangegangenen Regierungsentwurfs war es insbesondere, das bislang der Rechtsprechung überlassene Arzthaftungsrecht zu kodifizieren, um für die Patienten unter den Aspekten Rechtssicherheit und Transparenz leichter handhabbar zu werden. Ferner war es das Anliegen des Gesetzgebers, die Patientensicherheit zu erhöhen, die Verfahrensrechte der Patienten zu stärken und die Patientenbeteiligung insgesamt zu fördern.
Schlagworte
EINWILLIGUNG
DOKUMENTATION
RECHTSPRECHUNG
PATIENT
BEHANDLUNGSFEHLER
THERAPIE
BERLIN
PATIENTEN
PATIENTENSICHERHEIT
PATIENTENBETEILIGUNG
ZAHNÄRZTE
PHYSIOTHERAPEUTEN
KRANKENHÄUSER
VERHALTEN
TRAGEN
PROGNOSE