CareLit Fachartikel

Patientenrechtegesetz (PatRG) - Worauf müssen Ärzte und Pflegende künftig achten?

Korn, H.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2013 · Heft 9 · S. 71 bis 76

Dokument
145420
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Korn, H.;
Ausgabe
Heft 9 / 2013
Jahrgang 16
Seiten
71 bis 76
Erschienen: 2013-09-01 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

Am 26. Februar 2013 ist das Patientenrechtegesetz (PatRG) in Kraft getreten. Ziel des vorangegangenen Regierungsentwurfs war es insbesondere, das bislang der Rechtsprechung überlassene Arzthaftungsrecht zu kodifizieren, um für die Patienten unter den Aspekten Rechtssicherheit und Transparenz leichter handhabbar zu werden. Ferner war es das Anliegen des Gesetzgebers, die Patientensicherheit zu erhöhen, die Verfahrensrechte der Patienten zu stärken und die Patientenbeteiligung insgesamt zu fördern.

Schlagworte

EINWILLIGUNG DOKUMENTATION RECHTSPRECHUNG PATIENT BEHANDLUNGSFEHLER THERAPIE BERLIN PATIENTEN PATIENTENSICHERHEIT PATIENTENBETEILIGUNG ZAHNÄRZTE PHYSIOTHERAPEUTEN KRANKENHÄUSER VERHALTEN TRAGEN PROGNOSE