CareLit Fachartikel

Wie das Ministerium die EU-Regelung deutet

führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2013 · Heft 1 · S. 485

Dokument
145456
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 30
Seiten
485
Erschienen: 2013-10-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

„Der Tatbestand einer Beihilfe i.S.d. EU-Rechts setzt voraus, dass das Unternehmen, welches Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnimmt, eine Begünstigung erhalten hat. Dieser EU-beihilferechtliche Begriff der Begünstigung ist grds. weit zu fassen. Es ist darunter jeder wirtschaftliche Vorteil zu verstehen, der direkt oder indirekt aus staatlichen Mitteln gewährt wird und den das betroffene Unternehmen unter normalen Marktbedingungen nicht erhalten hätte.

Schlagworte

UNTERNEHMEN ALTER BEDARFSPLANUNG HILFE KOSTEN KRANKENHAUS ES KRANKENHÄUSER BEVÖLKERUNG KATASTROPHEN PANDEMIEN LEISTUNG HÖHE führen und wirtschaften im Krankenhaus Melsungen