CareLit Fachartikel
Wie das Ministerium die EU-Regelung deutet
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2013 · Heft 1 · S. 485
Dokument
145456
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
„Der Tatbestand einer Beihilfe i.S.d. EU-Rechts setzt voraus, dass das Unternehmen, welches Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnimmt, eine Begünstigung erhalten hat. Dieser EU-beihilferechtliche Begriff der Begünstigung ist grds. weit zu fassen. Es ist darunter jeder wirtschaftliche Vorteil zu verstehen, der direkt oder indirekt aus staatlichen Mitteln gewährt wird und den das betroffene Unternehmen unter normalen Marktbedingungen nicht erhalten hätte.
Schlagworte
UNTERNEHMEN
ALTER
BEDARFSPLANUNG
HILFE
KOSTEN
KRANKENHAUS
ES
KRANKENHÄUSER
BEVÖLKERUNG
KATASTROPHEN
PANDEMIEN
LEISTUNG
HÖHE
führen und wirtschaften im Krankenhaus
Melsungen