CareLit Fachartikel

Rechnen mit Recht

Weimer, T.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2013 · Heft 1 · S. 541 bis 543

Dokument
145469
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Weimer, T.;
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 30
Seiten
541 bis 543
Erschienen: 2013-10-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Dem Krankenhausträger wird grundsätzlich ein Recht auf Korrektur seiner Schlussrechnung zugestanden, die die Krankenhäuser vorbehaltlos gezahlt haben. Diese Korrekturmöglichkeit wird aber seitens des Bundessozialgerichts (BSG) unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 69 SGB V in Verbindung mit §242 BGB) begrenzt.

Schlagworte

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