CareLit Fachartikel
LSG Baden-Württemberg erachtet Honorararzt als unzulässig
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2013 · Heft 1 · S. 562 bis 565
Dokument
145475
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
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ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In einem viel beachteten Urteil vom 17. April 2013 vertritt das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg (Az.: LSR 3755/11) die Auffassung, es sei Krankenhäusern nicht gestattet Leistungen mittels sogenannter Honorarärzte zu erbringen. Dies soll jedenfall: dann gelten, wenn der hinzugezogene Arzt über keine eigene Praxis verfügt. Das Urteil ignoriert die klaren Vorgaben des Gesetzes im Sinne einer Liberalisierung von Drittleistungen und Kooperationen im Krankenhaus. Es birgt erhebliche Risiken für die Abrechnung von Honorararztleistungen.
Schlagworte
KRANKENHAUS
GERICHT
TÄTIGKEIT
SELBSTSTÄNDIGKEIT
BADEN-WÜRTTEMBERG
URTEIL
PRAXIS
ES
ANÄSTHESIE
ZEIT
KRANKENHÄUSER
BODEN
ZULASSUNG
WAHRNEHMUNG
VERSTÄNDNIS
ANÄSTHESISTEN