CareLit Fachartikel

LSG Baden-Württemberg erachtet Honorararzt als unzulässig

führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2013 · Heft 1 · S. 562 bis 565

Dokument
145475
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 30
Seiten
562 bis 565
Erschienen: 2013-10-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

In einem viel beachteten Urteil vom 17. April 2013 vertritt das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg (Az.: LSR 3755/11) die Auffassung, es sei Krankenhäusern nicht gestattet Leistungen mittels sogenannter Honorarärzte zu erbringen. Dies soll jedenfall: dann gelten, wenn der hinzugezogene Arzt über keine eigene Praxis verfügt. Das Urteil ignoriert die klaren Vorgaben des Gesetzes im Sinne einer Liberalisierung von Drittleistungen und Kooperationen im Krankenhaus. Es birgt erhebliche Risiken für die Abrechnung von Honorararztleistungen.

Schlagworte

KRANKENHAUS GERICHT TÄTIGKEIT SELBSTSTÄNDIGKEIT BADEN-WÜRTTEMBERG URTEIL PRAXIS ES ANÄSTHESIE ZEIT KRANKENHÄUSER BODEN ZULASSUNG WAHRNEHMUNG VERSTÄNDNIS ANÄSTHESISTEN