CareLit Fachartikel
Wohnstifte: Einrichtungen des Betreuten Wohnens?
Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 1 · S. 30 bis 31
Dokument
145505
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Gericht hatte zu beurteilen, ob die vertraglich zwischen Träger und Stiftsbewohnern vereinbarten Grundleistungen, welche zusätzlich zum zur Verfügung gestellten Wohnraum erbracht werden, den Anwendungsbereich des LHeimG Baden-Württemberg eröffneten - entweder durch die Qualifizierung der Einrichtung als „Heim oder durch die Qualifizierung als „Betreutes Wohnen, in welchem mehr als nur „allgemeine Betreuungsleistungen erbracht werden (vgl. auch Altenheim 5/2012).
Schlagworte
BADEN-WÜRTTEMBERG
EINRICHTUNG
WOHNEN
GERICHT
HEIMGESETZ
ALTENHEIM
MAHLZEITEN
KRANKHEIT
ES
DEUTSCHLAND
KONKURS
LEBEN
BEVÖLKERUNG
MENSCHEN
VERTRAUEN
Hannover