CareLit Fachartikel

Bei Schichtarbeitern gelten Feiertage als Werktage

Aghamiri, B.; · Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 1 · S. 34 bis 35

Dokument
145506
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Aghamiri, B.;
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 52
Seiten
34 bis 35
Erschienen: 2013-10-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Der Mitarbeiter meint, dass die Arbeitgeberin gesetzliche Feiertage, an denen er ohne Urlaub zur Arbeit verpflichtet wäre, nicht auf seinen Jahresurlaubsanspruch anrechnen dürfe. Dabei beruft er sich auf § 3 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Dieser Paragraf definiere Werktage als alle Kalendertage, „die nicht Sonnoder gesetzliche Feiertage sind. Weiterhin lasse auch § 48 des einstigen Bundesangestelltentarifvertrag, wonach gesetzliche Feiertage nicht als Arbeitstage zu werten seien, diesen Schluss zu.

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