CareLit Fachartikel
Bei Schichtarbeitern gelten Feiertage als Werktage
Aghamiri, B.; · Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 1 · S. 34 bis 35
Dokument
145506
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Mitarbeiter meint, dass die Arbeitgeberin gesetzliche Feiertage, an denen er ohne Urlaub zur Arbeit verpflichtet wäre, nicht auf seinen Jahresurlaubsanspruch anrechnen dürfe. Dabei beruft er sich auf § 3 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Dieser Paragraf definiere Werktage als alle Kalendertage, „die nicht Sonnoder gesetzliche Feiertage sind. Weiterhin lasse auch § 48 des einstigen Bundesangestelltentarifvertrag, wonach gesetzliche Feiertage nicht als Arbeitstage zu werten seien, diesen Schluss zu.
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