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BSG-Urteil birgt neue Potenziale für tragfähige Pflegesätze

Tybussek, K.; Ertlmaier, L.; · Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 1 · S. 36 bis 37

Dokument
145507
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Tybussek, K.; Ertlmaier, L.;
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 52
Seiten
36 bis 37
Erschienen: 2013-10-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Der Entscheidung lag zu Grunde, dass der klagende Träger, der seine Mitarbeiter nach kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) vergütete, in Bezug auf seine Gestehungskosten der teuerste im Vergleich mit dem örtlichen Preisniveau war. Die Schiedsstelle nahm eine pauschale Kürzung dieser Kosten vor. Dem hat das BSG nun einen Riegel vorgeschoben, in dem es sich deutlich für die grundsätzliche Berücksichtigung der plausiblen und nachvollziehbaren Personalkosten im Rahmen des externen Vergleichs ausgesprochen und eine Kostenreduzierung auf Ausnahmefälle beschränkt hat.

Schlagworte

PERSONALKOSTEN VERGLEICH KOSTEN ALTENHEIM VERGÜTUNG URTEIL RECHTSPRECHUNG HÖHE PRAXIS Hannover