BSG-Urteil birgt neue Potenziale für tragfähige Pflegesätze
Tybussek, K.; Ertlmaier, L.; · Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 1 · S. 36 bis 37
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Entscheidung lag zu Grunde, dass der klagende Träger, der seine Mitarbeiter nach kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) vergütete, in Bezug auf seine Gestehungskosten der teuerste im Vergleich mit dem örtlichen Preisniveau war. Die Schiedsstelle nahm eine pauschale Kürzung dieser Kosten vor. Dem hat das BSG nun einen Riegel vorgeschoben, in dem es sich deutlich für die grundsätzliche Berücksichtigung der plausiblen und nachvollziehbaren Personalkosten im Rahmen des externen Vergleichs ausgesprochen und eine Kostenreduzierung auf Ausnahmefälle beschränkt hat.