Ein Tabubereich?
Bolliger, A.; · NovaCura, Bern · 2013 · Heft 8 · S. 18 bis 19
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Darf eine Bewohnerin in den Räumen unseres Pflegeheims durch Suizidbeihilfe sterben? Aus rechtlicher Sicht ist die Antwort klar: Sie darf, vorausgesetzt, die Institution lässt dies zu. Jede urteilsfähige Bewohnerin hat die Freiheit zum Suizid. Dieses Recht impliziert aber keine Verpflichtung der Institution, Unterstützung beim Suizid zu leisten. Wie ist die Frage aus moralischer Sicht zu beantworten? Ich setze voraus, dass die Inanspruchnahme von Suizidbeihilfe als private und eigenverantwortliche Handlung von Individuen grundsätzlich moralisch erlaubt ist. Die Frage steht im Spannungsfeld zwischen der Fürsorge…