CareLit Fachartikel

Ein Tabubereich?

Bolliger, A.; · NovaCura, Bern · 2013 · Heft 8 · S. 18 bis 19

Dokument
145646
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
NovaCura, Bern
Autor:innen
Bolliger, A.;
Ausgabe
Heft 8 / 2013
Jahrgang 43
Seiten
18 bis 19
Erschienen: 2013-08-01 00:00:00
ISSN
1422-4178
DOI

Zusammenfassung

Darf eine Bewohnerin in den Räumen unseres Pflegeheims durch Suizidbeihilfe sterben? Aus rechtlicher Sicht ist die Antwort klar: Sie darf, vorausgesetzt, die Institution lässt dies zu. Jede urteilsfähige Bewohnerin hat die Freiheit zum Suizid. Dieses Recht impliziert aber keine Verpflichtung der Institution, Unterstützung beim Suizid zu leisten. Wie ist die Frage aus moralischer Sicht zu beantworten? Ich setze voraus, dass die Inanspruchnahme von Suizidbeihilfe als private und eigenverantwortliche Handlung von Individuen grundsätzlich moralisch erlaubt ist. Die Frage steht im Spannungsfeld zwischen der Fürsorge…

Schlagworte

PFLEGEHEIM STERBEN INSTITUTION RECHT LANGZEITPFLEGE LEBEN PFLEGEHEIME FREIHEIT SUIZID MENSCHEN CHARAKTER ZWANG ZULASSUNG TOD SCHWEIZ ES