CareLit Fachartikel

Nochmals: Sorgfalt und Übernahmeverschulden; Zur Notwendigkeit der Beteiligung eines Anästhesisten bei gering gefährlichen medizinischen Eingriffen

Bock,, R.-W.; Biermann, E.; · Anästhesiologie und Intensivmedizin, Erlangen · 2013 · Heft 1 · S. 534 bis 538

Dokument
145675
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Anästhesiologie und Intensivmedizin, Erlangen
Autor:innen
Bock,, R.-W.; Biermann, E.;
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 54
Seiten
534 bis 538
Erschienen: 2013-10-01 00:00:00
ISSN
0170-5334
DOI

Zusammenfassung

Das ist zu kurz gegriffen: Der Zahnarzt erwirbt mit seiner Approbation nicht das Recht zur Ausübung der gesamten Heilkunde. Die Approbation als Zahnarzt berechtigt den Zahnarzt zur Ausübung der Zahnheilkunde, d. h. zu einer berufsmäßigen, auf zahnärztlich wissenschaftliche Erkenntnis gegründete Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mundund Kieferkrankheiten (§ 1 Abs. 3 ZHG). Überschreitet der Zahnarzt die Behandlungsgrenzen, dann handelt es sich um eine unerlaubte Ausübung der (allgemeinen) Heilkunde, die strafrechtlich relevant ist (§§ 5, 1 HeilprG); der Zahnmediziner handelt zudem auch wettbewerbswidrig2. Zwa…

Schlagworte

NARKOSE DEUTSCH APPROBATION RECHT INTENSIVMEDIZIN FACHGEBIET ANÄSTHESISTEN BERLIN RECHTSANWÄLTE PATIENTEN PROPOFOL RISIKO ANÄSTHESIE KIEFERKRANKHEITEN DRUCK ZAHNÄRZTE