CareLit Fachartikel
Darf Weihnachtsgeld gekürzt werden?
Demenzpflege im Blick, Stuttgart · 2013 · Heft 1 · S. 8
Dokument
145682
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Allgemeine Gleichbehandlungsge-setz (AGG) aus dem Jahre 2006 setzt sich das Ziel, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung zu verhindern oder zu beseitigen (§ 1 des Gesetzes). Dieses Gesetz ist grundsätzlich auch auf das Arbeitsrecht anwendbar. Nach § 13 des Gesetzes haben Beschäftigte das Recht, sich bei der zuständigen Stelle des Betriebes zu beschweren, wenn sie der Auffassung sind, dass sie aus einem der genannten Gründe benachteiligt werden.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
KRANKHEIT
URTEIL
RECHT
ARBEITSUNFÄHIGKEIT
ZEIT
HÖHE
RELIGION
ORIENTIERUNG
ARBEITSLEISTUNG
FEHLZEITEN
MENSCHEN
KOMMUNIKATION
GEHHILFEN
Demenzpflege im Blick