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Demenzpflege im Blick, Stuttgart · 2013 · Heft 1 · S. 8

Dokument
145682
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Demenzpflege im Blick, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 3
Seiten
8
Erschienen: 2013-10-01 00:00:00
ISSN
1867-6545
DOI

Zusammenfassung

Das Allgemeine Gleichbehandlungsge-setz (AGG) aus dem Jahre 2006 setzt sich das Ziel, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung zu verhindern oder zu beseitigen (§ 1 des Gesetzes). Dieses Gesetz ist grundsätzlich auch auf das Arbeitsrecht anwendbar. Nach § 13 des Gesetzes haben Beschäftigte das Recht, sich bei der zuständigen Stelle des Betriebes zu beschweren, wenn sie der Auffassung sind, dass sie aus einem der genannten Gründe benachteiligt werden.

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITNEHMER KRANKHEIT URTEIL RECHT ARBEITSUNFÄHIGKEIT ZEIT HÖHE RELIGION ORIENTIERUNG ARBEITSLEISTUNG FEHLZEITEN MENSCHEN KOMMUNIKATION GEHHILFEN Demenzpflege im Blick