Das neue Erwachsenenschutzrecht der Schweiz -Patientenverfügung, Vertretung bei medizinischen Maßnahmen, fürsorgerische Unterbringung, Aufenthalt in Wohnoder Pflegeeinrichtungen
Aebi-Müller, R. E.; · Bt PRAX Spezial, Köln · 2013 · Heft 1 · S. 180 bis 185
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das neue, am 01. 01. 2013 in Kraft getretene Erwachsenenschutzrecht enthält erstmals schweizweit gehende Regeln zu wichtigen Fragen medizinischer Behandlungsentscheide betreffend urteilsunfähige Patienten. Neu gibt es auch in der Schweiz die Möglichkeit, eine Patientenverfügung zu errichten. Liegt keine solche vor oder ist sie nicht anwendbar, so sieht das Gesetz eine Kaskade von vertretungsberechtigten Personen vor, welche für den urteilsunfähigen Patienten entscheiden. Die fürsorgerische Unterbringung von Patienten in einer geeigneten Anstalt gegen deren Willen war bereits im bisherigen Vormundschaftsrecht ger…