CareLit Fachartikel

Zur Höhe der Aufwandspauschale nach Inkrafttreten des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes

Deinert, H.; · Bt PRAX Spezial, Köln · 2013 · Heft 1 · S. 198 bis 199

Dokument
145690
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bt PRAX Spezial, Köln
Autor:innen
Deinert, H.;
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 22
Seiten
198 bis 199
Erschienen: 2013-10-11 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Mit dem Inkrafttreten des 2. KostRModG am 01.08.2013 stieg auch die Höhe der pauschalen Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Vormünder, Betreuer und Pfleger nach § 1835a BGB (i.V.m. §§ 1908i Abs.1, 1915 BGB) von bisher 323,- € jährlich auf 399,- € jährlich an. Damit verbunden sind nach Schätzungen der Bundesregierung jährliche Mehrausgaben von 18 Mio. €.2 Die Erhöhung kommt dadurch zustande, dass die Höhe der Aufwandspauschale an das 19-Fache des Höchstsatzes der Zeugenentschädigung für versäumte Arbeitsstunden (§ 22 JVEG) von derzeit 17,- € geknüpft ist und der Höchstsatz mit dem genannten Änderungsgesetz au…

Schlagworte

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