CareLit Fachartikel
Was dürfen sie, was nicht?
Huber, M.; · Österreichische Ärztezeitung, Wien · 2013 · Heft 1 · S. 14
Dokument
145692
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die neu geschaffene Berufsgruppe der Röntgenassistenten wiederum darf laut §10 MAB-Gesetz unter Aufsicht und nach Anordnung eines Arztes einfache standardisierte Röntgenuntersuchungen durchführen und bei radiologischen Untersuchungen assistieren. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst standardisierte Röntgenuntersuchungen des Thorax und des Skelettsystems sowie Knochendichte-Messungen. Zusätzlich dürfen sie Mammographien durchführen - und zwar ohne Einschränkung auf gewisse Aufnahmen, wie Frühwald betont: „Sie können das ganze Programm der Mammographie machen.
Schlagworte
CT
ANGEHÖRIGE
BERUFSBILD
EINRICHTUNG
MAMMOGRAPHIE
MITARBEITER
BERUFSGRUPPEN
RADIOLOGIE
ROLLE
THORAX
PRAXIS
ES
SCHULTER
AUSBILDUNGSSTAND
Österreichische Ärztezeitung
Wien