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Was dürfen sie, was nicht?

Huber, M.; · Österreichische Ärztezeitung, Wien · 2013 · Heft 1 · S. 14

Dokument
145692
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Österreichische Ärztezeitung, Wien
Autor:innen
Huber, M.;
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 8
Seiten
14
Erschienen: 2013-10-10 00:00:00
ISSN
0029-8786
DOI

Zusammenfassung

Die neu geschaffene Berufsgruppe der Röntgenassistenten wiederum darf laut §10 MAB-Gesetz unter Aufsicht und nach Anordnung eines Arztes einfache standardisierte Röntgenuntersuchungen durchführen und bei radiologischen Untersuchungen assistieren. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst standardisierte Röntgenuntersuchungen des Thorax und des Skelettsystems sowie Knochendichte-Messungen. Zusätzlich dürfen sie Mammographien durchführen - und zwar ohne Einschränkung auf gewisse Aufnahmen, wie Frühwald betont: „Sie können das ganze Programm der Mammographie machen.

Schlagworte

CT ANGEHÖRIGE BERUFSBILD EINRICHTUNG MAMMOGRAPHIE MITARBEITER BERUFSGRUPPEN RADIOLOGIE ROLLE THORAX PRAXIS ES SCHULTER AUSBILDUNGSSTAND Österreichische Ärztezeitung Wien