CareLit Fachartikel
Anforderungen an den Wirksamkeitsnachweis nach § 3 Satz 2 Nr. 1 HWG1 für Arzneimittel, insbesondere solche der Besonderen Therapierichtungen
Stebner, F. A.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 9 · S. 401 bis 404
Dokument
145726
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Immer wieder ist die Rechtsprechung mit der Behauptung unzulässiger irreführender Werbung im Sinne von § 3 Sätze 1 und 2 Nr. 1. HWG2 befasst. Mit der 16. AMG-Novelle vom 19.10.2012 erfolgten deutliche Änderungen des HWG, unter anderem wurden Erleichterungen in der Publikumswerbung (außerhalb der Fachkreise) ermöglicht/ § 3 Satz 2 Nr. 1 HWG wurde jedoch nicht geändert; die Anforderungen an den Wirksamkeitsnachweis von Arzneimitteln, insbesondere solcher der Besonderen Therapierichtungen4, bleiben weiter streitig.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
MARKETING
RECHTSPRECHUNG
URTEIL
BEURTEILUNG
BUNDESGERICHTSHOF
Pharma Recht
Frankfurt