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„GO-ON Fertigspritzen AMRL; BBhV § 22 I 2; SGB V § 31 I

Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 9 · S. 428 bis 430

Dokument
145731
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2013
Jahrgang 35
Seiten
428 bis 430
Erschienen: 2013-09-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Ernstliche Zweifel sind erst dann zu bejahen, wenn bei der Überprüfung im Zulassungsverfahren, also aufgrund der Begründung des Zulassungsantrages und der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts, gewichtige, gegen die Richtigkeit der Entscheidung sprechende Gründe zu Tage treten, aus denen sich ergibt, dass ein Erfolg der erstrebten Berufung mindestens ebenso wahrscheinlich ist, wie ein Misserfolg. Das ist der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.

Schlagworte

URTEIL ENTSCHEIDUNG KRANKENVERSICHERUNG RECHTSPRECHUNG RECHTSVERORDNUNG NORM ZULASSUNG WAHRSCHEINLICHKEIT BESCHEINIGUNG Pharma Recht Frankfurt