CareLit Fachartikel
„GO-ON Fertigspritzen AMRL; BBhV § 22 I 2; SGB V § 31 I
Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 9 · S. 428 bis 430
Dokument
145731
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ernstliche Zweifel sind erst dann zu bejahen, wenn bei der Überprüfung im Zulassungsverfahren, also aufgrund der Begründung des Zulassungsantrages und der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts, gewichtige, gegen die Richtigkeit der Entscheidung sprechende Gründe zu Tage treten, aus denen sich ergibt, dass ein Erfolg der erstrebten Berufung mindestens ebenso wahrscheinlich ist, wie ein Misserfolg. Das ist der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.
Schlagworte
URTEIL
ENTSCHEIDUNG
KRANKENVERSICHERUNG
RECHTSPRECHUNG
RECHTSVERORDNUNG
NORM
ZULASSUNG
WAHRSCHEINLICHKEIT
BESCHEINIGUNG
Pharma Recht
Frankfurt