CareLit Fachartikel
Unzulässige Apothekenkooperation von Apotheke — Vermittler schützt nicht gegen Zuweisungsverbot UWG §§ 8 I S. 1, HI Nr. 1, 3 I, 4 Nr. 11; ApoG § 11 I S. 1
Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 9 · S. 431 bis 433
Dokument
145732
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Kooperation zwischen einem Apotheker und einer Gesellschaft, die in einer Klinik die Weiterbehandlung und Pflege von Patienten betreibt ist unzulässig. Außer in Notfällen verstößt die vereinbarte Zusammenarbeit, auf Grund derer der Apotheker Rezepte, die für Patienten der Klinik ausgestellt und ihm von der Gesellschaft zugefaxt werden, entgegennimmt oder entgegennehmen lässt und anschließend die Arzneimittel gegen Aushändigung der Originalrezepte den Patienten überbringen lässt, gegen § 11 ApoG.
Schlagworte
THERAPIE
APOTHEKER
ZUSAMMENARBEIT
APOTHEKE
KRANKENHAUS
BEURTEILUNG
PATIENTEN
REZEPTE
ES
RECHTSPRECHUNG
PERSONEN
BERATUNG
PRAXIS
LEISTUNG
APOTHEKEN
ROLLE