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Unzulässige Apothekenkooperation von Apotheke — Vermittler schützt nicht gegen Zuweisungsverbot UWG §§ 8 I S. 1, HI Nr. 1, 3 I, 4 Nr. 11; ApoG § 11 I S. 1

Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 9 · S. 431 bis 433

Dokument
145732
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2013
Jahrgang 35
Seiten
431 bis 433
Erschienen: 2013-09-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Kooperation zwischen einem Apotheker und einer Gesellschaft, die in einer Klinik die Weiterbehandlung und Pflege von Patienten betreibt ist unzulässig. Außer in Notfällen verstößt die vereinbarte Zusammenarbeit, auf Grund derer der Apotheker Rezepte, die für Patienten der Klinik ausgestellt und ihm von der Gesellschaft zugefaxt werden, entgegennimmt oder entgegennehmen lässt und anschließend die Arzneimittel gegen Aushändigung der Originalrezepte den Patienten überbringen lässt, gegen § 11 ApoG.

Schlagworte

THERAPIE APOTHEKER ZUSAMMENARBEIT APOTHEKE KRANKENHAUS BEURTEILUNG PATIENTEN REZEPTE ES RECHTSPRECHUNG PERSONEN BERATUNG PRAXIS LEISTUNG APOTHEKEN ROLLE