CareLit Fachartikel

Weiterbeschäftigung von Jugend Vertretern

Die Personalvertretung, Berlin · 2013 · Heft 1 · S. 390 bis 392

Dokument
145737
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 56
Seiten
390 bis 392
Erschienen: 2013-10-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Die Beschwerde des Beteiligten zu 3 gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberverwaltungsgericht gemäß § 78 Abs. 2 SAPersVG i. V. m. § 92a Satz 1 ArbGG hat keinen Erfolg. Die allein erhobene Grundsatzrüge gemäß §72 Abs. 2 Nr. 1, §92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG greift nicht durch. Die in der Beschwerdebegründung aufgeworfene Rechtsfrage hat keine grundsätzliche Bedeutung.

Schlagworte

ARBEITNEHMER ARBEITGEBER ENTSCHEIDUNG GEMEINDE AUSBILDUNG RECHTSPRECHUNG BERUFSAUSBILDUNG ARBEITSPLATZ FÜHRUNG BUCHFÜHRUNG FREIHEIT ARBEITSVERHÄLTNIS PROGNOSE UNSICHERHEIT WAHRSCHEINLICHKEIT ZULASSUNG