CareLit Fachartikel
Weiterbeschäftigung von Jugend Vertretern
Die Personalvertretung, Berlin · 2013 · Heft 1 · S. 390 bis 392
Dokument
145737
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beschwerde des Beteiligten zu 3 gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberverwaltungsgericht gemäß § 78 Abs. 2 SAPersVG i. V. m. § 92a Satz 1 ArbGG hat keinen Erfolg. Die allein erhobene Grundsatzrüge gemäß §72 Abs. 2 Nr. 1, §92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG greift nicht durch. Die in der Beschwerdebegründung aufgeworfene Rechtsfrage hat keine grundsätzliche Bedeutung.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
ENTSCHEIDUNG
GEMEINDE
AUSBILDUNG
RECHTSPRECHUNG
BERUFSAUSBILDUNG
ARBEITSPLATZ
FÜHRUNG
BUCHFÜHRUNG
FREIHEIT
ARBEITSVERHÄLTNIS
PROGNOSE
UNSICHERHEIT
WAHRSCHEINLICHKEIT
ZULASSUNG