Zulässigkeit von gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 1 · S. 157 bis 161
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Art. 28 Abs. 2 Verordnung Nr. 1924/2006 in der durch die Verordnung Nr. 116/2010 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass eine auf der Verpackung eines Lebensmittels angebrachte kommerzielle Mitteilung eine Handelsmarke oder einen Markennamen im Sinne dieser Vorschrift darstellen kann, sofern sie nach den anwendbaren Rechtsvorschriften als solche Marke oder als solcher Name geschützt ist. Es ist Sache des nationalen Gerichts, anhand aller tatsächlichen und rechtlichen Umstände der bei ihm anhängigen Rechtssache zu überprüfen, ob eine solche Mitteilung tatsächlich eine so geschützte Handelsmarke oder ein so…