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Begrifflichkeit der gesundheitsbezoqenen und der nährwertbezogenen Angabe (Combiorik®)F.GV 1924/2006 Art 2, 7; LMKV § 4 Abs 1 Nr 1

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 1 · S. 166 bis 168

Dokument
145752
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 17
Seiten
166 bis 168
Erschienen: 2013-10-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Wird in einem Untcrlassungsantrag die abstrakte Beschreibung der zu untersagenden Handlung um die Bezugnahme auf die konkrete Verlctzungsform („wie geschehen in ...) ergänzt, kommt dem abstrakt beschreibenden Teil maßgebliche Bedeutung für die Bestimmung des Streitgegenstands zu. Bei der Prüfung des Antrags ist der Inhalt der konkreten Verletzungsform zwar zu berücksichtigen, soweit sie weitere Elemente enthält, die geeignet sind, die — nach Meinung des Klägers — von der abstrakt beschriebenen Handlung ausgehende Rechtsverletzung zu verdeutlichen oder zu verstärken. Vom Streitgegenstand eines solchen Antrags sin…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF RECHT RECHTSPRECHUNG WIRKUNG BEHÖRDE BESCHREIBUNG ELEMENTE SÄUGLINGSNAHRUNG ES BEURTEILUNG VERSTÄNDNIS GESUNDHEIT LEBENSMITTELSICHERHEIT NÄHRWERT PROBIOTIKA WERBUNG