CareLit Fachartikel
Versagung der amtlichen Anerkennung als „natürliches Mineralwasser
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 1 · S. 172 bis 180
Dokument
145755
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die unter dem Gesichtspunkt anthropogener Einflüsse erforderliche Grenzziehung zwischen anerkennungsfähigem und nicht anerkennungsfähigem Mineralwasser hat wegen ihrer grundrechtlichen Relevanz für die Freiheit der Berufsausübung normativ, d.h. in der Rechtsverordnung selbst, zu erfolgen. Die Festlegung von Orientierungswerten in der Allgemeinen Vcrwal-tungsvorschrift über die Anerkennung und Nutzungsgenehmigung von natürlichem Mineralwasser vom 9. 3. 2001 (BAnz 2001 S. 4605 - AVV -) reicht hierzu nicht aus.
Schlagworte
ANERKENNUNG
RICHTLINIE
WASSER
RECHTSPRECHUNG
HANDEL
GESUNDHEIT
FREIHEIT
BERUFSAUSÜBUNG
SCHREIBEN
HÄRTE
UMWELT
LANDWIRTSCHAFT
HÖHE
LEBENSMITTELSICHERHEIT
VERSTÄNDNIS
MINERALWÄSSER