CareLit Fachartikel

Versagung der amtlichen Anerkennung als „natürliches Mineralwasser

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 1 · S. 172 bis 180

Dokument
145755
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 17
Seiten
172 bis 180
Erschienen: 2013-10-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Die unter dem Gesichtspunkt anthropogener Einflüsse erforderliche Grenzziehung zwischen anerkennungsfähigem und nicht anerkennungsfähigem Mineralwasser hat wegen ihrer grundrechtlichen Relevanz für die Freiheit der Berufsausübung normativ, d.h. in der Rechtsverordnung selbst, zu erfolgen. Die Festlegung von Orientierungswerten in der Allgemeinen Vcrwal-tungsvorschrift über die Anerkennung und Nutzungsgenehmigung von natürlichem Mineralwasser vom 9. 3. 2001 (BAnz 2001 S. 4605 - AVV -) reicht hierzu nicht aus.

Schlagworte

ANERKENNUNG RICHTLINIE WASSER RECHTSPRECHUNG HANDEL GESUNDHEIT FREIHEIT BERUFSAUSÜBUNG SCHREIBEN HÄRTE UMWELT LANDWIRTSCHAFT HÖHE LEBENSMITTELSICHERHEIT VERSTÄNDNIS MINERALWÄSSER