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Krankenversicherungsrecht Versandapotheke mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union - kein Anspruch auf Erstattung des sog. Hers teil errabatts bei Einzelvert…

Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2013 · Heft 1 · S. 205 bis 209

Dokument
145818
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 65
Seiten
205 bis 209
Erschienen: 2013-10-01 00:00:00
ISSN
2193-5653
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin ist eine Aktiengesellschaft niederländischen Rechts mit Sitz in Heerlen/Niederlande, die Beklagte ist ein für den Vertrieb in Deutschland zuständiges, als GmbH geführtes Tochterunternehmen eines ausländischen Pharmakonzerns. Die Klägerin betreibt u. a. eine Versand-/Internetapotheke, mit der sie überwiegend Endverbraucher in Deutschland versorgt. Ihren Angaben zufolge erwirbt sie die Arzneimittel bei deutschen Großhändlern, die die Ware an den Sitz der Klägerin in die Niederlande senden. Von dort aus beliefert sie GKV-Versicherte mit Arzneimitteln, die nach dem deutschen Arzneimittelrecht zugelassen…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL URTEIL APOTHEKE GESETZ ZEIT VORSCHRIFTEN NIEDERLANDE DEUTSCHLAND APOTHEKEN HÖHE GESUNDHEITSWESEN RECHTSPRECHUNG VERTRÄGE VERHALTEN SCHREIBEN SICHERHEIT