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»20 Jahre Betreuungsgesetz« - 20 Jahre Rechtsfürsorge für Menschen mit BehinderungenEine Bilanz und ein Blick nach vorn - Teil I

Behindertenrecht, Stuttgart · 2013 · Heft 1 · S. 169 bis 178

Dokument
145822
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 52
Seiten
169 bis 178
Erschienen: 2013-10-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Durch das Betreuungsgesetz sind Entmündigung, Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige abgeschafft und durch ein Erwachsenenschutz-recht ersetzt worden, das dem verfassungsrechtlichen Anspruch auch von Menschen mit Behinderungen auf Selbstbestimmung Rechnung trägt. Dieses Anliegen hat auch in der gleichfalls Anfang der 1990er-Jahre in das Grundgesetz eingefügten Bestimmung des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG Ausdruck gefunden, wonach niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Diese Regelung der Rechtsfürsorge für Volljährige als gleichsam zivilrechtliches Behindertenrecht soll im Folgenden dargeste…

Schlagworte

BETREUUNG BETREUUNGSRECHT REFORM BETREUUNGSGESETZ RECHT ENTMÜNDIGUNG MENSCHEN REHABILITATION DEUTSCHLAND FAMILIE SICHERHEIT KIND PERSONEN PRAXIS TERMINOLOGIE ELASTIZITÄT