»20 Jahre Betreuungsgesetz« - 20 Jahre Rechtsfürsorge für Menschen mit BehinderungenEine Bilanz und ein Blick nach vorn - Teil I
Behindertenrecht, Stuttgart · 2013 · Heft 1 · S. 169 bis 178
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Durch das Betreuungsgesetz sind Entmündigung, Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige abgeschafft und durch ein Erwachsenenschutz-recht ersetzt worden, das dem verfassungsrechtlichen Anspruch auch von Menschen mit Behinderungen auf Selbstbestimmung Rechnung trägt. Dieses Anliegen hat auch in der gleichfalls Anfang der 1990er-Jahre in das Grundgesetz eingefügten Bestimmung des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG Ausdruck gefunden, wonach niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Diese Regelung der Rechtsfürsorge für Volljährige als gleichsam zivilrechtliches Behindertenrecht soll im Folgenden dargeste…