CareLit Fachartikel
Risikofall Herzschrittmacher
Mertens, A.; · Gesundheit + Gesellschaft, Remagen · 2013 · Heft 1 · S. 38 bis 39
Dokument
145832
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ob ein Herzschrittmacher bereits dann als fehlerhaft einzustufen ist, wenn er zu einer Produktgruppe mit einer erhöhten Ausfallrate gehört, lässt der Bundesgerichtshof von seinen europäischen Kollegen klären. Die Vorinstanzen hatten dies bejaht und einer Kasse Kostenersatz für die Austauschoperationen zugesprochen.
Schlagworte
HERZSCHRITTMACHER
BUNDESGERICHTSHOF
SICHERHEIT
PATIENT
RECHT
UNTERNEHMEN
Bereits
Fehlerhaft
Einzustufen
Produktgruppe
Erhöhten
Ausfallrate
Gehört
Lässt
Seinen
Europäischen