CareLit Fachartikel
Ambulante MRSA-Versorgung: Hausärzte können abrechnen
Wunderlich, D.; · HEALTHCARE JOURNAL, Melsungen · 2013 · Heft 1 · S. 18 bis 19
Dokument
145848
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach § 87 Abs. 2a Sozialgesetzbuch V sind folgende Leistungen in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab aufgenommen worden: „Ärztliche Leistungen zu Diagnostik und ambulante Eradikationstherapie einschließlich elektronischer Dokumentation von Trägern mit dem multi-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA)11. Die Regelung wurde auf zwei Jahre begrenzt und betrifft Patienten im ersten halben Jahr nach einem stationären Aufenthalt.
Schlagworte
MRSA
KRANKENPFLEGE
THERAPIE
LEISTUNGSABRECHNUNG
KRANKENVERSICHERUNG
HAUT
HAUSÄRZTE
DIAGNOSTIK
DOKUMENTATION
STAPHYLOCOCCUS
PATIENTEN
BERATUNG
LEISTUNG
PERSONEN
RISIKOFAKTOREN
GANGRÄN