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Zivilrechtliche Haftung der Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst

Leube, K.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2013 · Heft 1 · S. 542 bis 546

Dokument
145863
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Leube, K.;
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 27
Seiten
542 bis 546
Erschienen: 2013-10-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) wurde im Jahre 2011 anlässlich der Aussetzung der Wehrpflicht mit dem Ziel einer Förderung des bürgerschaftlichen Engagements sowie der Stärkung der zivilgesellschaftlichen Strukturen für Männer und Frauen aller Altersgruppen eingeführt. 1 Jüngere Freiwillige erwerben und vertiefen ihre persönlichen und sozialen Kompetenzen, ältere Freiwillige bringen ihre eigenen Lebensund Berufserfahrungen ein (Lerndienst). 2 Es handelt sich nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um einen Öffentlichen Dienst des Bundes eigener Art.

Schlagworte

TÄTIGKEIT ARBEITNEHMER FAHRLÄSSIGKEIT UNFALLVERSICHERUNG VEREINBARUNG VORSCHRIFTEN MÄNNER FRAUEN ALTERSGRUPPEN ES ARBEITSVERHÄLTNIS FAMILIE FAKULTÄT RECHTSPRECHUNG KLEIDUNG SCHADENSERSATZ