CareLit Fachartikel
Zivilrechtliche Haftung der Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst
Leube, K.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2013 · Heft 1 · S. 542 bis 546
Dokument
145863
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) wurde im Jahre 2011 anlässlich der Aussetzung der Wehrpflicht mit dem Ziel einer Förderung des bürgerschaftlichen Engagements sowie der Stärkung der zivilgesellschaftlichen Strukturen für Männer und Frauen aller Altersgruppen eingeführt. 1 Jüngere Freiwillige erwerben und vertiefen ihre persönlichen und sozialen Kompetenzen, ältere Freiwillige bringen ihre eigenen Lebensund Berufserfahrungen ein (Lerndienst). 2 Es handelt sich nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um einen Öffentlichen Dienst des Bundes eigener Art.
Schlagworte
TÄTIGKEIT
ARBEITNEHMER
FAHRLÄSSIGKEIT
UNFALLVERSICHERUNG
VEREINBARUNG
VORSCHRIFTEN
MÄNNER
FRAUEN
ALTERSGRUPPEN
ES
ARBEITSVERHÄLTNIS
FAMILIE
FAKULTÄT
RECHTSPRECHUNG
KLEIDUNG
SCHADENSERSATZ