CareLit Fachartikel
Prämien für Sicherheit und Gesundheit
Kaup, H.; · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2013 · Heft 1 · S. 34 bis 35
Dokument
145874
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Sozialgesetzbuch VII (§ 162 Absatz 2] ermöglicht den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern eine Prämierung wirksamer Präventionsmaßnahmen ihrer Mitgliedsunternehmen. Auf dieser Basis hat die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (UK NRWl seit 2008 ein Prämiensystem für die Mitgliedsunternehmen eingeführt, um eine verbesserte Organisation im Bereich von Gesundheit der Mitgliedsunternehmen
Schlagworte
UNTERNEHMEN
ORGANISATION
GESUNDHEIT
SICHERHEIT
BEFRAGUNG
GESUNDHEITSERZIEHUNG
UNTERLAGEN
BERUFSKRANKHEITEN
FEHLZEITEN
ZIELE
FEUERWEHR
GESUNDHEITSFÖRDERUNG
ARBEIT
Sicherheitsingenier
Heidelberg