Schutzhandschuhe: Höhere Sicherheit durch freiwillige Prüfzeichen?
Zuther, F.; · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2013 · Heft 1 · S. 36 bis 41
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wer Produkte bereitstellt, muss deren Sicherheit gemäß den jeweils geltenden EU-Richtlinien, EU-Verordnungen und nationalen Gesetze gewährleisten. Relevant für Persönliche Schutzausrüstung sind die PSA-Herstellerrichtlinie 89/686/EWG sowie das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Das CE-Kennzeichen bestätigt die Richtlinienkonformität und damit auch die dort festgelegten, umfassenden Sicherheitsanforderungen. In den letzten Jahren bedient man sich jedoch auch im Bereich der PSA in immer stärkerem Maße den freiwilligen Prüfzeichen, vor allem dem GS-Zeichen („geprüfte Sicherheit). Geben freiwillige Prüfzeichen im PS…