Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten
Attenberger, J.; · Medizintechnik, Köln · 2013 · Heft 1 · S. 169 bis 178
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Aufbereitung von Medizinprodukten ist in der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) seit 1998 geregelt. Ein Jahr nach der Veröffentlichung der überarbeiteten „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten, die von der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKIj und vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erarbeitet wurden - sogenannte KRINKO-IBfArM-Empfehiung - gibt dieser Beitrag eine Übersicht über die wesentlichen Regelungen zur Aufbereitung von Medizinprodukten.