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Sautter, T.; · faktor Arbeitsschutz, Heidelberg · 2013 · Heft 1 · S. 10 bis 11

Dokument
145947
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
faktor Arbeitsschutz, Heidelberg
Autor:innen
Sautter, T.;
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 3
Seiten
10 bis 11
Erschienen: 2013-10-01 00:00:00
ISSN
2190-3077
DOI

Zusammenfassung

Wenn die Tage kürzer werden und in den Geschäften die Schokoladenweihnachtsmänner in die Regale gestellt werden, geht es auf die Weihnachtszeit zu. In vielen Betrieben stehen dann auch Weihnachtsfeiern an. Doch wer kommt für den Schaden auf, wenn etwas passiert? Was, wenn ein Kollege beim Schmücken des Raumes von der Leiter fällt oder auf dem Nachhauseweg mit dem Auto verunglückt? Betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen stehen grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Einige Regeln sind jedoch zu beachten.

Schlagworte

VERSICHERUNGSSCHUTZ UNTERNEHMEN ARBEITSSCHUTZ MITARBEITER SANITAERBEREICH ZIELBILDUNG RECHTSPRECHUNG ES BELEGSCHAFT ESSEN KULTUR SPORT ROLLE DOKUMENTATION faktor Arbeitsschutz Heidelberg