Schadensersatz wegen Nebenwirkungen eines Arzneimittels AMG M 84 II 1, 84a; ProdHaftG § 15; RL 85/374/ EWG Art. 13
Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 1 · S. 459 bis 463
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin nimmt die Beklagte, ein pharmazeutisches Unternehmen, wegen einer Nebenwirkung des von der Beklagten vertriebenen Arzneimittels I.cvemir (ein Insulinpräparat) gemäß § 84 AMG auf Zahlung von Schmerzensgeld und Feststellung der Verpflichtung der Beklagten zum Schadensersatz in Anspruch. In der Folge der 2004 — bis zur Umstellung auf ein anderes Insuhnpräparat im Juni 2006 -ärztlich verordneten Anwendung von Levemir kam es bei der Klägerin, die als Diabetikerin bereits zuvor langjährig mit einem anderen Insulinpräparat behandelt worden war, zu einer Lipoatrophie (Schwund des subkutanen Fettgewebes im B…