Unzulässigkeit firmeneigener Biosiegel auf ArzneimittelpackungenAMG § 10 I 5; RL 2001/83/EG Art. 62
Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 1 · S. 463 bis 464
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Darüber hinaus ist sie aber auch nach den europarechtlichen Vorgaben unzulässig. In der Richtlinie 2001/83/ EG ist bestimmt, dass die äußere Umhüllung und die Packungsbeilage zur Veranschaulichung einiger Informationen Zeichen oder Piktogramme enthalten können, die für den Patienten wichtig sind — nicht zulässig sind allerdings Angaben mit Werbecharaktcr. Das verwendete gelb-grüne Biozeichen dient allerdings nicht der Veranschaulichung und enthält auch keine weiteren Informationen, die für den Patienten wichtig sind. Vielmehr sind firmeneigene Bio-Kennzeichnungen Angaben, die Werbecharakter haben könnten.