CareLit Fachartikel

Unzulässigkeit firmeneigener Biosiegel auf ArzneimittelpackungenAMG § 10 I 5; RL 2001/83/EG Art. 62

Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 1 · S. 463 bis 464

Dokument
145951
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 35
Seiten
463 bis 464
Erschienen: 2013-10-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Darüber hinaus ist sie aber auch nach den europarechtlichen Vorgaben unzulässig. In der Richtlinie 2001/83/ EG ist bestimmt, dass die äußere Umhüllung und die Packungsbeilage zur Veranschaulichung einiger Informationen Zeichen oder Piktogramme enthalten können, die für den Patienten wichtig sind — nicht zulässig sind allerdings Angaben mit Werbecharaktcr. Das verwendete gelb-grüne Biozeichen dient allerdings nicht der Veranschaulichung und enthält auch keine weiteren Informationen, die für den Patienten wichtig sind. Vielmehr sind firmeneigene Bio-Kennzeichnungen Angaben, die Werbecharakter haben könnten.

Schlagworte

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