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AUSGLEICHSMASSNAHMEN

Ammende, R.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2013 · Heft 11 · S. 1100 bis 1102

Dokument
145985
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Ammende, R.;
Ausgabe
Heft 11 / 2013
Jahrgang 52
Seiten
1100 bis 1102
Erschienen: 2013-11-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Die Richtlinie 36 legt fest, dass zwei Möglichkeiten zur Erlangung der staatlichen Anerkennung bestehen: „Der Anpassungslehrgang ist die Ausübung eines reglementierten Berufs, die in dem Aufnahme mitglieds-staat unter der Verantwortung eines qualifizierten Berufsangehörigen erfolgt und gegebenenfalls mit einer Zusatzausbildung einhergeht. Der Lehrgang ist Gegenstand einer Bewertung. Er darf nicht länger als drei Jahre dauern.

Schlagworte

ANERKENNUNG AUSBILDUNG ALTENHILFE RICHTLINIE INTEGRATION KRANKENPFLEGE GESUNDHEIT SICHERHEIT PERSONEN EIGNUNG DEUTSCHLAND BOSNIEN-HERZEGOWINA KROATIEN MÄNNER PFLEGEHELFER ARBEIT