CareLit Fachartikel
AUSGLEICHSMASSNAHMEN
Ammende, R.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2013 · Heft 11 · S. 1100 bis 1102
Dokument
145985
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Richtlinie 36 legt fest, dass zwei Möglichkeiten zur Erlangung der staatlichen Anerkennung bestehen: „Der Anpassungslehrgang ist die Ausübung eines reglementierten Berufs, die in dem Aufnahme mitglieds-staat unter der Verantwortung eines qualifizierten Berufsangehörigen erfolgt und gegebenenfalls mit einer Zusatzausbildung einhergeht. Der Lehrgang ist Gegenstand einer Bewertung. Er darf nicht länger als drei Jahre dauern.
Schlagworte
ANERKENNUNG
AUSBILDUNG
ALTENHILFE
RICHTLINIE
INTEGRATION
KRANKENPFLEGE
GESUNDHEIT
SICHERHEIT
PERSONEN
EIGNUNG
DEUTSCHLAND
BOSNIEN-HERZEGOWINA
KROATIEN
MÄNNER
PFLEGEHELFER
ARBEIT