CareLit Fachartikel
PROFITIERT DER PATIENT?
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2013 · Heft 11 · S. 1120 bis 1122
Dokument
145989
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt nun den Behandlungsvertrag als neuen Vertragstypus im Sinne eines Dienstvertrages fest (§§630a-h BGB). Aus diesem Vertragsverhältnis resultiert eine Reihe von Pflichten für die Behandelnden. Diese Pflichten gelten nicht nur für Ärzte, sondern auch für andere Behandelnde wie Heilpraktiker, Hebammen und Heilhilfsberufe.
Schlagworte
PATIENT
KRANKENKASSE
TELEFON
THERAPIE
KOSTEN
RECHTSPRECHUNG
BERUFSGRUPPEN
PATIENTEN
BEHANDLUNGSFEHLER
DOKUMENTATION
HYGIENE
LEISTUNG
KRANKENHÄUSER
RICHTLINIE
PATIENTENBETEILIGUNG
REGEN