CareLit Fachartikel
Bewegungsfreiheit als Grundrecht
Altenpflege, Hannover · 2013 · Heft 11 · S. 16
Dokument
145996
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Stürze, die nicht immer verhindert werden könnten. Die angeschlossenen Einrichtungen betonen dieses Grundrecht. Es soll gegenüber einer scheinbaren körperlichen Sicherheit oder Unversehrtheit gestärkt werden. Sie setzen sich daher aktiv dafür ein, die Mitarbeiter darin zu bestärken und zu schulen, kreative Lösungen zu entwickeln und eine grundsätzliche Haltung in den Einrichtungen zu befördern, die freiheitseinschränkende Maßnahmen vermeidet oder reduziert und die Selbstbestimmung fördert.
Schlagworte
AUSBILDUNG
JUNGE
KRANKENKASSE
LEBEN
MECKLENBURG-VORPOMMERN
MITARBEITER
MENSCHEN
DEMENZ
PFLEGEHEIME
ES
SICHERHEIT
LÖSUNGEN
ARBEIT
BERLIN
ALTENPFLEGE
Hannover