CareLit Fachartikel

Es gibt keinen vorbeugenden Rechtsschutz gegen Pflegenoten

Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 11 · S. 26 bis 27

Dokument
146066
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2013
Jahrgang 52
Seiten
26 bis 27
Erschienen: 2013-11-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Außerdem habe der Gesetzgeber die Bestimmung der Bewertungskriterien nicht den Vereinbarungspartnern, die keine demokratische Legitimation haben, übertragen dürfen in dem Wissen, dass es keine validen Kriterien zur Messung von Ergebnisqualität in der Pflege gibt. Unterm Strich werde durch die Qualitätsberichterstattung genau das Gegenteil des beabsichtigen Zwecks erreicht: Die Pflegequalität stagniere im besten Fall und die Verbraucher würden getäuscht.

Schlagworte

SOZIALRECHT SELBSTVERWALTUNG GERICHT RECHT NORM ALTENHEIM ES PFLEGEHEIME EIGNUNG AUFMERKSAMKEIT BERUFSGRUPPEN POLITIK SELBSTHILFE Hannover