CareLit Fachartikel
Es gibt keinen vorbeugenden Rechtsschutz gegen Pflegenoten
Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 11 · S. 26 bis 27
Dokument
146066
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Außerdem habe der Gesetzgeber die Bestimmung der Bewertungskriterien nicht den Vereinbarungspartnern, die keine demokratische Legitimation haben, übertragen dürfen in dem Wissen, dass es keine validen Kriterien zur Messung von Ergebnisqualität in der Pflege gibt. Unterm Strich werde durch die Qualitätsberichterstattung genau das Gegenteil des beabsichtigen Zwecks erreicht: Die Pflegequalität stagniere im besten Fall und die Verbraucher würden getäuscht.
Schlagworte
SOZIALRECHT
SELBSTVERWALTUNG
GERICHT
RECHT
NORM
ALTENHEIM
ES
PFLEGEHEIME
EIGNUNG
AUFMERKSAMKEIT
BERUFSGRUPPEN
POLITIK
SELBSTHILFE
Hannover