CareLit Fachartikel
Verschwiegenheit ist Trumpf
Hilgenstock, C.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2013 · Heft 11 · S. 32 bis 33
Dokument
146081
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Pflegekräfte kommen in verschiedener Hinsicht mit sensiblen Informationen in Berührung. Dies betrifft zum einen Informationen über die betreuten Patienten und deren Hintergründe. Zum anderen können aber auch Informationen über den Geschäftsbetrieb des Pflegedienstes in Frage kommen, die nicht für jedermann bestimmt sind. Kein Arbeitgeber möchte, dass Mitarbeiter Informationen über seine Vermögensund Liquiditätssituation oder etwa die Preisgestaltung nach außen tragen. Ein Pflegedienst muss sich daher die Frage stellen, wie er sich davor schützen kann.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
ARBEITSVERTRAG
GESETZ
KÜNDIGUNG
MITARBEITER
BERÜHRUNG
PATIENTEN
ES
VERTRAULICHKEIT
OFFENLEGUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
RECHTSPRECHUNG
RECHTSANWÄLTE
Häusliche Pflege
Hannover