CareLit Fachartikel

Verschwiegenheit ist Trumpf

Hilgenstock, C.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2013 · Heft 11 · S. 32 bis 33

Dokument
146081
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Hilgenstock, C.;
Ausgabe
Heft 11 / 2013
Jahrgang 22
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2013-11-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Pflegekräfte kommen in verschiedener Hinsicht mit sensiblen Informationen in Berührung. Dies betrifft zum einen Informationen über die betreuten Patienten und deren Hintergründe. Zum anderen können aber auch Informationen über den Geschäftsbetrieb des Pflegedienstes in Frage kommen, die nicht für jedermann bestimmt sind. Kein Arbeitgeber möchte, dass Mitarbeiter Informationen über seine Vermögensund Liquiditätssituation oder etwa die Preisgestaltung nach außen tragen. Ein Pflegedienst muss sich daher die Frage stellen, wie er sich davor schützen kann.

Schlagworte

ARBEITNEHMER ARBEITGEBER ARBEITSVERTRAG GESETZ KÜNDIGUNG MITARBEITER BERÜHRUNG PATIENTEN ES VERTRAULICHKEIT OFFENLEGUNG ARBEITSVERHÄLTNIS RECHTSPRECHUNG RECHTSANWÄLTE Häusliche Pflege Hannover