Zur Zulässigkeit ärztlicher Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht
Meier, S. M.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2013 · Heft 1 · S. 172 bis 180
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Rechtslage zur Zwangsbehandlung ist eng mit dem Unterbrmgungsrecht verknüpft, nachdem der BGH in einer Grundiagenentscheidung deren ambulante Durchführung für unzulässig erklärte. 1 Das Unterbringungsund Zwangsbehandlungsrecht ist zersplittert, wie das nachstehende Schaubild verdeutlicht. Durch Bundesrecht wird der Bereich der in § 1906 Abs. 1 BGB niedergelegten zivilrechtlichen Unterbringung geregelt, währenddessen die aus dem Polizeirecht hergeleitete öffentlich-rechtliche Unterbringung psychisch kranker Personen, von denen eine Fremdoder Selbstgefährdung ausgeht, seit jeher in der Anordnungsund Vollzugsko…