Medizinische Versorgung auf der Schnittstelle zwischen GKV und Eingliederungshilfe
Krutzki, G.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2013 · Heft 1 · S. 181 bis 187
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bis 2001 hat sich das Recht der Rehabilitation in den verschiedenen Zweigen der sozialen Sicherungssysteme entfaltet. Das ist eine stolze Entwicklung, die sich sehen lassen kann. Sie hatte jedoch ein schwerwiegendes Manko: Ihre Zergliederung. Die Leistungsansprüche sind nicht von den Bedarfslagen des behinderten Menschen ganzheitlich konzipiert sondern folgen den Leistungszwecken der einzelnen Leistungsgesetze. Daraus ergibt sich ein sektorales Denken der Sachbearbeiter der jeweiligen Leistungsträger und kompliziertes Nebenund Übereinander von Leistungsansprüchen. Der behinderte Mensch konnte in der Vergangenhei…