CareLit Fachartikel

Zu den Anforderungen an eine zulässige Arzneimittelwerbung mit Ergebnissen von wissenschaftlichen Studien

Gesundheit und Pflege, Köln · 2013 · Heft 1 · S. 192 bis 194

Dokument
146089
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit und Pflege, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 3
Seiten
192 bis 194
Erschienen: 2013-10-01 00:00:00
ISSN
2191-3595
DOI

Zusammenfassung

Im Ergebnis hat der BGH einen Verstoß gegen das Verbot der irreführenden Werbung gemäß § 5 Abs. 1 S.2Nr.l UWG, §3 Nr. 1 HWG mit Blick auf die als Beleg angeführten Studienergebnisse bejaht, jedoch die in Streit stehende Werbebehauptung an sich als zulässig erachtet. Nach diesen Vorschriften ist eine Werbung irreführend, wenn sie unwahr ist oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über wesentliche Merkmale einer Ware, wie etwa Vorteile, enthält oder .Arzneimitteln Wirkungen beigelegt werden, die sich nicht haben.

Schlagworte

MARKETING STUDIE ARZNEIMITTEL BUNDESGERICHTSHOF URTEIL WIRKUNG FORSCHUNG WERBUNG ARZNEIMITTELZULASSUNG TÄUSCHUNG BEVÖLKERUNG RANDOMISIERUNG UNTERLAGEN METHODIK PRAXIS RECHTSPRECHUNG