CareLit Fachartikel
Zu den Anforderungen an eine zulässige Arzneimittelwerbung mit Ergebnissen von wissenschaftlichen Studien
Gesundheit und Pflege, Köln · 2013 · Heft 1 · S. 192 bis 194
Dokument
146089
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Ergebnis hat der BGH einen Verstoß gegen das Verbot der irreführenden Werbung gemäß § 5 Abs. 1 S.2Nr.l UWG, §3 Nr. 1 HWG mit Blick auf die als Beleg angeführten Studienergebnisse bejaht, jedoch die in Streit stehende Werbebehauptung an sich als zulässig erachtet. Nach diesen Vorschriften ist eine Werbung irreführend, wenn sie unwahr ist oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über wesentliche Merkmale einer Ware, wie etwa Vorteile, enthält oder .Arzneimitteln Wirkungen beigelegt werden, die sich nicht haben.
Schlagworte
MARKETING
STUDIE
ARZNEIMITTEL
BUNDESGERICHTSHOF
URTEIL
WIRKUNG
FORSCHUNG
WERBUNG
ARZNEIMITTELZULASSUNG
TÄUSCHUNG
BEVÖLKERUNG
RANDOMISIERUNG
UNTERLAGEN
METHODIK
PRAXIS
RECHTSPRECHUNG