Zuordnung eines Heimbewohners zu einer höheren Pflegklasse
Gesundheit und Pflege, Köln · 2013 · Heft 1 · S. 195 bis 196
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
§ 84 Abs. 2 S. 3 SGB XI berechtigt den Heimträger zum Antrag an die Pflegekasse, eine von der Pflegestufe abweichende Pflegeklasse festzusetzen. Hiernach ist die regelmäßige Bindung der für die stationäre Vergütung maßgeblichen Pflegeklasse an die Pflcgcstufc des Versicherten durchbrochen, »soweit. .. nach der gemeinsamen Beurteilung des Medizinischen Dienstes und der Pflegeleitung des Pflegeheimes die Zuordnung zu einer anderen Pflegeklasse notwendig oder ausreichend ist«. Hierdurch soll solchen Fällen Rechnung getragen werden können, bei denen der Hilfebedarf abweichend von der generellen Einschätzung im Einze…