CareLit Fachartikel
Übermittlung von Leistungsdaten
Hubert, B.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2013 · Heft 11 · S. 59 bis 62
Dokument
146107
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es besteht eine Informationspflicht des Krankenhauses gegenüber der Krankenkasse und dem MDK. Dabei ist die Übermittlung hinreichender Daten nach § 301 Abs. 1 SGB V von zentraler Bedeutung. Besonders ist darauf zu achten, dass bei stationärer Erbringung solcher Leistungen, die grundsätzlich ambulant zu erbringen wären, die Notwendigkeit einer stationären Behandlung gesondert begründet wird. Anhand von zwei Urteilen des Bundessozialgerich-tes (BSG) werden hier zwei Fälle näher beschrieben.
Schlagworte
KRANKENHAUS
KRANKENKASSE
MDK
THERAPIE
LEISTUNGSABRECHNUNG
BERLIN
UNTERLAGEN
ES
BESCHLEUNIGUNG
HÖHE
POLYSOMNOGRAPHIE
ADIPOSITAS
HYPERTONIE
VORHOFFLIMMERN
KRANKENBEHANDLUNG
PATIENTEN