CareLit Fachartikel

Übermittlung von Leistungsdaten

Hubert, B.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2013 · Heft 11 · S. 59 bis 62

Dokument
146107
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Hubert, B.;
Ausgabe
Heft 11 / 2013
Jahrgang 82
Seiten
59 bis 62
Erschienen: 2013-11-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Es besteht eine Informationspflicht des Krankenhauses gegenüber der Krankenkasse und dem MDK. Dabei ist die Übermittlung hinreichender Daten nach § 301 Abs. 1 SGB V von zentraler Bedeutung. Besonders ist darauf zu achten, dass bei stationärer Erbringung solcher Leistungen, die grundsätzlich ambulant zu erbringen wären, die Notwendigkeit einer stationären Behandlung gesondert begründet wird. Anhand von zwei Urteilen des Bundessozialgerich-tes (BSG) werden hier zwei Fälle näher beschrieben.

Schlagworte

KRANKENHAUS KRANKENKASSE MDK THERAPIE LEISTUNGSABRECHNUNG BERLIN UNTERLAGEN ES BESCHLEUNIGUNG HÖHE POLYSOMNOGRAPHIE ADIPOSITAS HYPERTONIE VORHOFFLIMMERN KRANKENBEHANDLUNG PATIENTEN