Neurochirurgische Operationen durch Honorararzt im Krankenhaus sind zulässig
Das Krankenhaus, Berlin · 2013 · Heft 11 · S. 1164 bis 1166
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin hatte gegen den Genehmigungsbescheid des Beklagten zunächst vor dem Verwaltungsgericht (VG) Hannover Klage erhoben und ausgeführt, dass es sich bei den neurochirurgischen Eingriffen mangels Leistungsfähigkeit des Krankenhauses nicht um Krankenhausleistungen im Sinne des § 2 Absatz 2 KHEntgG handele. Das Krankenhaus müsse sich die Leistungen erst hinzukaufen. Drittleistungen dürften jedoch nur ergänzende oder unterstützende Funktion haben. Ein vollständiger operativer Eingriff könne nicht eingekauft werden. Aus Sicht des Beklagten hingegen dürfe ein Krankenhaus durchaus auch vollständige operative Ei…