CareLit Fachartikel

Manipulation der Zuteilungsreihenfolge eines Spenderorganes OLG Braunschweig vom 20.3.2013 (1 Ws 49/13)

Rechtsdepesche, Köln · 2013 · Heft 11 · S. 288 bis 289

Dokument
146283
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2013
Jahrgang 10
Seiten
288 bis 289
Erschienen: 2013-11-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Vorsätzliche Falschangaben gegenüber der Stiftung EUROTRANSPLANT können als versuchte Tötung zum Nachteil dadurch über-gangener Patienten bewertet werden, wenn der Täter weiß, dass seine Angaben nicht weiter überprüft werden, sie die Zuteilungsreihenfolge so weit beeinflussen, dass es in einem engen zeitlichen Zusammenhang unmittelbar zur Zuteilung eines Spenderorgans kommt und die rettende Transplantationsbehandlung anderer Patienten dadurch lebensbedrohlich verzögert wird.

Schlagworte

EUROTRANSPLANT LEBENSERWARTUNG KÖRPERVERLETZUNG KRANKE TRANSPLANTATION LEBEN STRAFRECHT PATIENTEN TOD BEHANDLUNGSFEHLER BILIRUBIN DIALYSE VERHALTEN NOTHILFE MENSCHEN PERSONEN