CareLit Fachartikel
Manipulation der Zuteilungsreihenfolge eines Spenderorganes OLG Braunschweig vom 20.3.2013 (1 Ws 49/13)
Rechtsdepesche, Köln · 2013 · Heft 11 · S. 288 bis 289
Dokument
146283
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorsätzliche Falschangaben gegenüber der Stiftung EUROTRANSPLANT können als versuchte Tötung zum Nachteil dadurch über-gangener Patienten bewertet werden, wenn der Täter weiß, dass seine Angaben nicht weiter überprüft werden, sie die Zuteilungsreihenfolge so weit beeinflussen, dass es in einem engen zeitlichen Zusammenhang unmittelbar zur Zuteilung eines Spenderorgans kommt und die rettende Transplantationsbehandlung anderer Patienten dadurch lebensbedrohlich verzögert wird.
Schlagworte
EUROTRANSPLANT
LEBENSERWARTUNG
KÖRPERVERLETZUNG
KRANKE
TRANSPLANTATION
LEBEN
STRAFRECHT
PATIENTEN
TOD
BEHANDLUNGSFEHLER
BILIRUBIN
DIALYSE
VERHALTEN
NOTHILFE
MENSCHEN
PERSONEN