Sorgfaltspflicht bei erhöhter Sturzneigung OLG Koblenz vom 17.6.2013 (3 U 240/13)
Rechtsdepesche, Köln · 2013 · Heft 11 · S. 290 bis 292
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Er war der Vorsorgebevollmächtigte und ist ihr Alleinerbe. Seine Mutter lebte seit dem 29. Juli 2010 in vollstationärer Pflege der Beklagten nach der Pflegstufe 11. In der Folge kam es zu verschiedenen Tageszeiten und an verschiedenen Orten in der Einrichtung der Beklagten zu (protokollierten) Stürzen. Anfang Oktober 2010 sprach die Pflegedienstleiterin mit dem Kläger anlässlich eines Herbstfestes über Maßnahmen der Sturzprophylaxe. Es wurde vereinbart, dass das Bett der Mutter tiefer gelegt und zusätzlich vor das Bett eine Matratze ausgelegt wird. Zudem wurde besprochen, dass der Kläger eventuell einen Antrag a…