Mehr Sicherheit für große und kleine Patienten
Prunzcl, R.; · Rechtsdepesche, Köln · 2013 · Heft 11 · S. 302 bis 303
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Angehörigen medizinischer Fachberufe und Patienten, die regelmäßig die Beipackzettei von Medikamenten studieren, ist es wahrscheinlich bereits aufgefallen: Seit dem 1. September kennzeichnet ein schwarzes Dreieck jene Medikamente, die besonders engmaschig von den Regulierungsbehörden überwacht werden. Sie werden als Arzneimittel unter „zusätzlicher Überwachung bezeichnet. In Verbindung mit dem schwarzen Dreieck findet man in den Packungsbeilagen folgenden Satz: „Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung. Im Begleittext werden Patienten und Angehörige der Gesundheitsberufe gebeten, unerwartete…