Private Gutachter und Beratungsdienste in der GKV-Hilfsmittelversorgung
Kamps, N.; · Rechtsdepesche, Köln · 2013 · Heft 11 · S. 304 bis 305
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hilfsmittel als Leistungen der GKV müssen zum einen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen zum anderen das Maß des Notwendigen (Wirtschaftlichkeitsgebot gemäß § 12 SGB V) nicht überschreiten. Diese zwingend zu beachtenden Vorgaben müssen individuell in jedem Einzelfall von der Krankenkasse überprüft werden. Dabei sind sowohl leistungsrechtliche Aspekte als auch die medizinischen Umstände, etwa die Notwendigkeit einer Therapieunterstützung durch ein geeignetes Hilfsmittel, zu berücksichtigen. Vermehrt ist in den letzten Jahren zu beobachten, dass Krankenkassen bei der Prüfung von Leistungsantr…